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OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1897 Abs. 2 S. 1 BGB; § 1900 Abs. 1 BGB; § 1908e Abs. 1 S. 1 BGB; § 27 Abs. 1 FGG; § 69 Abs. 1 Nr. 3a u. 3b FGG; § 550 ZPO
Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins gegen die Staatskasse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch eines Betreuungsvereins gegen die Staatskasse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bestellung von 11 Personen als Betreuer
- Judicialis
BGB § 1908 e
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins gegen die Staatskasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 08.09.2004 - 8 T 655/04
- OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 63 (Ls.)
- FamRZ 2006, 63 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 14.04.1994 - 3Z BR 39/94
Betreuungsverein; Betreuungsbehörde; Betreuer; Auffangtatbestand; Mängel; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04
Grund für diese einschneidende Regelung ist, dass nach dem gesetzlichen Leitbild vorrangig eine natürliche Person zum Betreuer bestellt werden soll, während die Bestellung eines Betreuungsvereins nach § 1900 Abs. 1 BGB nur dann erfolgen darf, wenn der Betroffene durch einen oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann (BayObLG, Beschluss vom 26.11.1997, - 3 Z BR 422/97, FamRZ 1999, 52 und Beschluss vom 14.04.1994, - 3 Z BR 39/94, FamRZ 1994, 1203). - BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 422/97
Vorrang der Betreuung durch eine natürliche Person
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.03.2005 - 2 W 221/04
Grund für diese einschneidende Regelung ist, dass nach dem gesetzlichen Leitbild vorrangig eine natürliche Person zum Betreuer bestellt werden soll, während die Bestellung eines Betreuungsvereins nach § 1900 Abs. 1 BGB nur dann erfolgen darf, wenn der Betroffene durch einen oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann (BayObLG, Beschluss vom 26.11.1997, - 3 Z BR 422/97, FamRZ 1999, 52 und Beschluss vom 14.04.1994, - 3 Z BR 39/94, FamRZ 1994, 1203).
- KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05
Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das …
Das Vormundschaftsgericht wollte erkennbar diese Anforderungen erfüllen (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2006, 63; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303).